Sachbearbeiter
Dominik Röhm
Schillerstraße 67
72800 Eningen unter Achalm
vorbeugender.brandschutz@feuerwehr-eningen.de
Kommandant
Heiko Seibold
Schillerstraße 67
72800 Eningen unter Achalm
h.seibold@feuerwehr-eningen.de
Hier finden Sie die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldenlagen (TAB) für Gebäude in der Gemeinde Eningen unter Achalm.
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen - Gemeinde Eningen unter Achalm
Für die Feuerwehrpläne der Objekte im Gemeindegebiet werden folgende Anforderungen gestellt:
Ausfertigungen:
Hinweis: Die Ausfertigungen in den technischen Anschlussbedingungen werden durch diese hier aufgeführten Ausfertigungen abgelöst (Stand: März 2022)
Eine Anleiterprobe wird dann durchgeführt, wenn in einem Bestandsgebäude die Anleiterung über die Leitern der Feuerwehr stattfinden soll und dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten überprüft werden muss.
Die Anleiterprobe ist kostenpflichtig! (Kosten auf Anfrage)
Folgende Leitern der Feuerwehr können bauordnungsrechtlich angesetzt werden:
Drehleiter, Rettungshöhe bis zu 30m (abhängig vom Abstand der Aufstellfläche zum Gebäude; Brüstungshöhe Fenster)
Die hier aufgeführten Rettungshöhen ergeben sich aus der Feuerwehrdienstvorschrift 10 (FwDV 10).
Die im § 2 (3) LBOAVO aufgeführten Höhe von 8 m, bei der eine zum Anleitern bestimmte Stelle beschrieben ist, kann aus feuerwehrtaktischen und versicherungstechnischen Gründen nicht angesetzt werden.
In Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle kann in Bestandsgebäuden auch die
dreiteilige Schiebleiter, Rettungshöhe < 12,00 m (Brüstungshöhe Fenster)
angesetzt werden.
Die Feuerwehr Eningen unter Achalm orientiert sich bei der Rettung über Leitern der Feuerwehr (2. Flucht- und Rettungsweg) an der Empfehlung des Deutschen Feuerwehr Verbands
"Einsatzgrenzen von Drehleitern und tragbaren Leitern in Abhängigkeit der zu rettenden Personenzahl"
Fachempfehlung Nr. 3/2000 vom April 2000
Somit ergeben sich folgende Personenanzahlen für die Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungswegs für Gebäude im Gemeindegebiet: