Vorbeugender Brandschutz

Aufgabenfelder

  • Brandschutzerziehung für Kindergärten und Schulen
  • Brandschutzunterweisung (nur auf Anfrage)
  • Überprüfung von Feuerwehrplänen (in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Lkr. Reutlingen)
  • Teilnahme an Aufschaltungen von Brandmeldeanlagen
  • Mitarbeit bei Brandschutzkonzepten/-gutachten (Genehmigungsbehörde Kreisbrandmeisterstelle Lkr. Reutlingen)
  • Anleiterproben
  • Druckkontrollen der Löschwasserversorgung

Kontakt

Sachbearbeiter

Dominik Röhm
Schillerstraße 67
72800 Eningen unter Achalm
vorbeugender.brandschutz@feuerwehr-eningen.de

 

Kommandant

Heiko Seibold
Schillerstraße 67
72800 Eningen unter Achalm
h.seibold@feuerwehr-eningen.de

Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlage

Hier finden Sie die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldenlagen (TAB) für Gebäude in der Gemeinde Eningen unter Achalm.

Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen - Gemeinde Eningen unter Achalm

Feuerwehrpläne

Für die Feuerwehrpläne der Objekte im Gemeindegebiet werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Ausfertigung gemäß DIN 14095
  • Feuerwehrpläne sind ohne Aufforderung der Feuerwehr vom Objekteigentürmer oder -betreiber ständig den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies gilt auch für die Liste der zu verständigenden Personen. Die Aktualisierung ist der Feuerwehr Eningen unter Achalm in der untenstehenden Anzahl und Ausfertigungen zukommen zu lassen.

Ausfertigungen:

  • 1 x laminiert oder gleichwertiges wasserabweisendes Papier in einem roten Aktenordner zur Ablage an die Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ)
  • 1 x laminiert oder gleichwertiges wasserabweisendes Papier 
  • 1 x Normalpapier (mind 80 g/m²)
  • 1 x digital an vorbeugender.brandschutz@feuerwehr-eningen.de oder auf USB-Stick (keine CD/DVD)

Hinweis: Die Ausfertigungen in den technischen Anschlussbedingungen werden durch diese hier aufgeführten Ausfertigungen abgelöst (Stand: März 2022)

Anleiterprobe und Rettungshöhen

Eine Anleiterprobe wird dann durchgeführt, wenn in einem Bestandsgebäude die Anleiterung über die Leitern der Feuerwehr stattfinden soll und dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten überprüft werden muss.

Die Anleiterprobe ist kostenpflichtig! (Kosten auf Anfrage)

Folgende Leitern der Feuerwehr können bauordnungsrechtlich angesetzt werden:

  • vierteilige Steckleiter, Rettungshöhe < 7,20 m (Brüstungshöhe Fenster)
  • Drehleiter, Rettungshöhe bis zu 30m (abhängig vom Abstand der Aufstellfläche zum Gebäude; Brüstungshöhe Fenster)

Die hier aufgeführten Rettungshöhen ergeben sich aus der Feuerwehrdienstvorschrift 10 (FwDV 10).
Die im § 2 (3) LBOAVO aufgeführten Höhe von 8 m, bei der eine zum Anleitern bestimmte Stelle beschrieben ist, kann aus feuerwehrtaktischen und versicherungstechnischen Gründen nicht angesetzt werden.

In Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle kann in Bestandsgebäuden auch die

  • dreiteilige Schiebleiter, Rettungshöhe < 12,00 m (Brüstungshöhe Fenster)

angesetzt werden.

 

Personenrettung über Leitern der Feuerwehr

Die Feuerwehr Eningen unter Achalm orientiert sich bei der Rettung über Leitern der Feuerwehr (2. Flucht- und Rettungsweg) an der Empfehlung des Deutschen Feuerwehr Verbands

"Einsatzgrenzen von Drehleitern und tragbaren Leitern in Abhängigkeit der zu rettenden Personenzahl"
Fachempfehlung Nr. 3/2000 vom April 2000

Somit ergeben sich folgende Personenanzahlen für die Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungswegs für Gebäude im Gemeindegebiet:

  • bis 10 Personen pro Nutzungseinheit keine Bedenken
  • > 10 Personen und < 30 Personen in Abstimmung mit der Feuerwehr Eningen unter Achalm oder der Kreisbrandmeisterstelle
  • > 30 Personen nicht möglich. Hier ist ein zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg erforderlich